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Bericht zur Online-Veranstaltung Istanbul-Konvention im Kampf gegen Femizide: Symbolpolitik oder Schutzschild?

In Anlehnung an die Konferenz „Stoppt Femizide“ im Jahr 2020 knüpfte DaMigra in Kooperation mit dem deutschen Juristinnenbund (djb) sowie der Vertretung der Europäischen Kommission an die Ergebnisse des erarbeiteten Forderungskataloges an. Die diesjährige Veranstaltung am 28.09.2021 war dabei ebenfalls der Bekämpfung von Femiziden, den Morden an Frauen, weil sie Frauen sind, gewidmet. Der Fokus lag dieses Mal vor allem auf den rechtlichen Möglichkeiten der Istanbul-Konvention. Anlass für die Veranstaltung war der Ausstieg der Türkei aus der Konvention im Juli 2021.

Dieser Ausstieg der Türkei aus der Konvention, nahmen auch andere Länder wie Ungarn oder Polen zum Anlass, öffentlich darüber zu diskutieren, die Ratifizierung zu verschieben bzw. aus der Konvention auszutreten. Auch hierzulande ist die Istanbul-Konvention längst nicht vollständig umgesetzt. Die Umsetzung auf Landes- oder kommunaler Ebene erfolgt nicht einheitlich. Einige Bundesländer haben eine Koordinierungsstelle, andere noch nicht. Gerade in Justiz und in Sicherheitsbehörden besteht ein großer Bedarf zu Schulungen rund um die Konvention und ihren vorgeschlagenen Maßnahmen. Während einige Unterzeichnerstaaten kaum für die Umsetzung der Konvention in ihren Ländern unternahmen, andere wiederum dabei sind Rahmenbedingungen zu schaffen, stieg insbesondere während der Pandemie die Rate geschlechtsspezifischer Gewalt weltweit an.[1] In Deutschland wird jeden 3. Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet.

Dabei bietet die Konvention eine Fülle an durchdachten Artikeln, die die Gewalt an Frauen und Mädchen umfangreich bekämpfen könnte. Was zu tun wäre, um diesen Artikel auch Leben zu verleihen und Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt schützen zu können, stand bei der Konferenz von DaMigra im Vordergrund.

Mehr als 300 Interessierte aus Politik, NGOs und Medien fanden sich im Online- Veranstaltungsraum ein. Eröffnet wurde die Veranstaltung von allen drei Kooperationspartner*innen. Herr Nikolaus von Peter, politischer Referent der Europäischen Komission in Deutschland, hob dabei hervor, dass die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt eine gesamt-europäische Strategie haben muss. Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin djb, Deutschland machte Mut, als sie betonte, dass ein umfangreiches Rechtsinstrument hierfür bereits bestünde. Nun gilt es, dieses rechtsverbindlich umzusetzen. Um das zu erreichen, bedarf es noch mehr Bündnisse zwischen Zivilgesellschaft und Politik, so Dr. Delal Atmaca, Geschäftsführerin DaMigra e.V., Deutschland.

Danach folgte das umfangreiche Programm der Veranstaltung in 3 Themenblöcken: der Austritt der Türkei und die Folgen für Betroffene, juristische Fallstricke zur Umsetzung der Konvention sowie notwendige Maßnahmen und Strategien zur Bekämpfung von Femiziden.

Der erste Block zum Austritt aus der Istanbul-Konvention und den Folgen für Betroffene wurde durch Canan Arın, Rechtsanwältin und Vertreterin von Mor Çatı (Lila Dach Stiftung für Frauenhäuser) aus der Türkei eröffnet. Dabei bot sie den Zuhörer*innen einen Einblick in die aktuellen, aber vergangenen Politiken des Landes:

„Das Menschenrecht für Frauen wurde bereits in den 1990ern postuliert – die Köpfe vieler sind aber noch im Mittelalter.“, so Arın.

Gleichzeitig betonte sie die Stärke der Frauenbewegung des Landes: Trotz massiver Repressionen lassen sich viele Frauen nicht unterdrücken und bilden eine starke Opposition im Land. Um sie zu unterdrücken, werden sie systematisch von der Regierung eingeschüchtert. Ein Mittel dieser Unterdrückung stellt auch der Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention dar.

Dass der Austritt insbesondere verheerende Folgen für die vulnerabelsten Gruppen, unter ihnen auch die Geflüchteten hat, bestätigte Dr. Cavidan Soykan, Gastwissenschaftlerin, Institute for Migration Studies and Intercultural Studies (IMIS) – Universität Osnabrück, Deutschland/Türkei. Sie betonte, dass die Hälfte der Geflüchteten in der Türkei Frauen seien. Als die Istanbul-Konvention noch gültig war, haben Frauen und Mädchen die Rechte bekommen, die die Genfer Flüchtlingskonvention vorgesehen hatte.

Auch Müzeyyen Araç, Mitglied des Vereins Hevi LGBTQIA+ Geflüchteten-Kommission aus der Türkei bestärkte, dass die Istanbul-Konvention, wenn auch nicht vollständig umgesetzt, einen Schutz für LGBTQIA+ und geflüchtete Menschen bot:

„Ein großer Teil der LGBTQIA+ Communities kann ihre Reche nicht im vollen Maß ausschöpfen, da der Schutz der Istanbul-Konvention nicht mehr gegeben ist. Vor einigen Tagen wurde hier eine Kampagne gestartet, da ging es darum, dass das Aufhängen der Regenbogenfarbe als terroristische Straftat gewertet wird. Derartige Entwicklungen haben mit dem Austritt der IK weiter zugenommen. Abschiebungen aus der Türkei von geflüchteten LGBTQIA+ Mitgliedern stiegen an.“

Block zwei konzentrierte sich auf die juristischen Fallstricke bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Das Expertinnen-Podium repräsentierten Katharina Miller, LL.M., Präsidentin der European Women Lawyers Association (EWLA), Spanien/Deutschland, Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin, Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR), Deutschland und Dr. Jannika Jahn, Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL), Deutschland.

Katharina Miller eröffnete das Podium mit einem gesamteuropäischen Blick zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention. Dabei unterstrich sie, dass lediglich sechs Länder der EU-Staaten die Konvention noch nicht ratifiziert haben. Darunter ist auch Lettland. Die lettische Ministerin erläuterte hierzu, Gewalt war in ihrem Land nie erlaubt – daher sei eine weitere Konvention nicht nötig. Dass diese Annahme grundlegend die Rechte der Frauen und Mädchen einschränkt und ihnen die Möglichkeit auf Schutz verwehrt, steht außer Frage.

„Wir können im Kampf gegen Femizide nur mit einem gemeinsamen Nenner vorankommen, der den internationalen Mindeststandard darstellt. Ein solcher Nenner ist die Istanbul-Konvention. Wir haben gesehen, dass allgemeine Gesetze zur Bekämpfung von Gewalt nicht ausreichen. Sich in den eigenen vier Wänden sicher zu fühlen, ist ein grundlegendes Menschenrecht. Daher sollte es eine Priorität jedes Staatsoberhauptes sein, wirksame verbindliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu begrüßen.“, so Katharina Miller.

Beate Rudolf verwies auf die Rechtsverbindlichkeit der Konvention in jedem Unterzeichnerstaat. Die Istanbul-Konvention kann nämlich dann genutzt werden, wenn eine Klage in den Gerichten des Landes erfolglos war. Und auch für eine Verfassungsbeschwerde kann die Konvention nutzbar sein. Sie unterstrich dabei die Aufgabe eines jeden Staates, sich inhaltlich mit diesen Konventionen auseinanderzusetzen. Nachweislich ist der Staat als gute Vertragspartei angehalten, sich diese Empfehlungen anzuschauen und zu berücksichtigen. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte greift die Konvention auf – und verweist bei geschlechtsspezifischer Gewalt auf sie.

In ihrem Input zur Rechtmäßigkeit des Austrittes der Türkei aus der Konvention erklärte Dr. Jannika Jahn, dass die Konvention zwar einen Austritt zulasse, es aber auch alternative Lesarten hierzu gäbe: Das Parlament der Türkei hätte nach innerstaatlichem Recht über den Austritt informiert werden sollen. Der türkische Präsident Erdoğan ist aber im Alleingang ausgetreten. Ferner müssen nun die Rechtsverletzungen betrachtet werden, die durch den Austritt der Türkei folgen können.

Die Bekämpfung von Femiziden: notwendige Maßnahmen und erfolgreiche Praxisbeispiele wurden im dritten und letzten Block beleuchtet. In diesem offen strukturierten Podium kamen Expert*innen aus Menschenrechts- und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. Nach einem kurzen Statement von Dr. Pierrette Herzberger-Fofana, EU-Abgeordnete in der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz, Deutschland tauschten sich die Moderatorinnen des djb, Dilken Çelebi und Malena Todt, mit Dr. Noa W. Nogradi,PATENT (Verein für juristische Unterstützung für Frauen) Ungarn, Selmin Çalışkan,Direktorin für Institutionelle Beziehungen im Berliner Büro der Open Society Foundations (OSF) Deutschland sowie Britta Häfemeier, Gender Equality Media, Deutschland aus.

Dr. Noa W. Nogradi schilderte zur Situation in Ungarn:

„[…] die Betroffenen von häuslicher Partnergewalt gegen Frauen berichten über einen Mangel an angemessenen Beratungen, Schutz und Strafverfolgung. Die Fachkräfte in den Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Sozialdiensten verfügen über keine spezielle Ausbildung, um sexistische Vorurteile und bereits bestehende Einstellungen zu überwinden, die Gewalt normalisieren, legitimieren und verharmlosen; daher sind sie oft abweisend und erkennen nicht das Schwere der Gewalt und die damit verbunden Risiken.“ (Zitat frei aus dem Englischen übersetzt)

Um ein entsprechendes Bewusstsein für geschlechtsspezifische Gewalt zu schaffen, bedarf es sowohl einer stärkeren Unterstützung von Frauenrechtsorganisationen, aber vor allem mehr Politiker*innen, die sich gegen geschlechtsspezifische Gewalt einsetzen. Dabei betonte Çalışkan, man müsse insbesondere mit Frauen ins Gespräch kommen, die in hohen Positionen sind, aber noch keine feministischen Überzeugungen haben. Es gilt sie dafür zu gewinnen, dass sie sich für eine gewaltfreies Leben für Mädchen und Frauen einzusetzen. Dass aber weiterhin irreführende Geschlechterstereotype und Verharmlosungen von geschlechtsspezifischer Gewalt den Alltag prägen, liegt nicht nur in der Verantwortung der Politik, sondern beispielsweise auch der Medien.

„[…] Medien sollen aufklären. Diese Aufgabe wird auch durch Artikel 17 der Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bestätigt. Demnach müssen Medien Wege finden, sich selbst Richtlinien aufzuerlegen, um Gewalt gegen Frauen zu benennen und das strukturelle Ausmaß einzuordnen. Medien spielen mit ihrer Einordnung, Berichterstattung und großer Reichweite eine wichtige Schlüsselrolle. Kritische Berichterstattung, und ganz besonders diese über Gewalt an Frauen, muss von allen Medien priorisiert werden.“, so Britta Häfemeier.

Die Abschlussworte der Geschäftsführerin von DaMigra, Dr. Delal Atmaca, bekräftigten DaMigras Forderungen: Dazu gehört der Appel, dass der Staat und seine Institutionen Sorge zu tragen haben, dass Internationale Menschenrechtsabkommen wie die Istanbul-Konvention zum Wohle aller umgesetzt werden, um geschlechtsspezifische Diskriminierung geschlossen zu bekämpfen! Dafür braucht es den Ausbau und die Stärkung europa- und weltweiter Bündnisse. Veranstaltungen wie diese tragen für die weitere Vernetzung im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen bei. Er geht weiter! Mit DaMigra und vielen anderen!

Das gesamte Programm mit den Informationen über alle Podiumsgästinnen finden Sie hier.

[1] Häusliche Gewalt: Die Pandemie der Femizide (nd aktuell) (nd-aktuell.de), 23.12.2020

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