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Asylrecht ist Menschenrecht ist Frauen*recht

Anlässlich des Internationalen Tag der Menschenrechte fordert DaMigra eine feministische Asylpolitik. Der Kern der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ist Gleichberechtigung. Das gilt für alle ohne Unterschied – unabhängig ihrer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Sprache und Religion – in der Theorie. In der Praxis leiden Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte aufgrund eben dieser Merkmale unter Mehrfachdiskriminierungen.

Gerade im Politikfeld Flucht und Asyl ist die Würde der Frau* antastbar. Daher fordert DaMigra eine Asylpolitik, die geflüchtete Frauen* schützt – aber nicht auf eine rassistische Weise, wie zuletzt nach der Kölner Silvesternacht, sondern eine feministische Weise.

„Sexismus darf nicht mit Rassismus bekämpft werden. Die Reform des Sexualstrafrechts im Juli 2016 wurde gemeinhin als großer Erfolg gefeiert. Natürlich begrüßt auch DaMigra das Prinzip ‚Nein heißt Nein!‘. Nur ist es irritierend, dass die Reform erst in Reaktion auf die Ereignisse um die Kölner Silvesternacht entstand. Der Rechtsstaat ist nicht dann wehrhaft, wenn er alleine gegen Täter*innen vorgeht, die als Geflüchtete* in unser Land kommen, sondern nur dann, wenn sich die Wehrhaftigkeit immer, überall und ausnahmslos gegen alle Verbrecher*innen, unabhängig ihrer Herkunft, richtet. Wir fordern eine konsequente und strenge Bestrafung aller Sexualstraftäter*innen, unabhängig ihrer Herkunft“, so Dr. Delal Atmaca, Vorstandsprecherin von DaMigra.

„Mehr noch fordern wir, die Verschärfung der Asylgesetze und die damit verbundene Einschränkung des Familiennachzugs zurückzunehmen – die auf die besagte Silvesternacht folgten. Sie ziehen katastrophale und lebensbedrohliche Folgen für geflüchtete Frauen* nach sich,“ so Atmaca weiter.

„Menschenrechtschutz in diesem Zusammenhang heißt auch, die Residenzpflicht für geflüchtete Frauen* aufzuheben, die aus Flüchtlingsunterkünften vor sexualisierter und rassistischer Gewalt fliehen. Geflüchtete Frauen* benötigen geschützte Räume, private Wohnungen und bei Bedarf (aufgrund von Traumatisierungen und dergleichen mehr) eine Unterbringung in Frauen*häusern. Das derzeitige Aufenthalts- und Asylgesetz schränkt den Zugang dieser Frauen* zu einer geschützten Unterkunft und zu Unterstützungsmöglichkeiten deutlich ein“, so Atmaca.

Intersektionale feministische Asylpolitik ist Menschenrecht ist Frauen*recht ist Gleichberechtigung.

Zum intersektionalen Feminismus
Intersektionalität bezeichnet einen Ansatz, der die „Überkreuzungen” (intersections) sowie Interdependenzen von sozialen Kategorien wie Ethnizität, Gender, Nation und Klasse zusammen erklärt. Demnach werden ungleichheitsproduzierende Kategorien wie Gender, Nation und Klasse nicht mehr isoliert voneinander betrachtet. Der Ansatz berücksichtigt nicht nur unterschiedliche soziale Kategorien, sondern stellt vor allem ihre Wechselwirkungen in den Vordergrund. Die Kategorie „Geschlecht“ verweist somit nicht nur auf die Konstruktion der Geschlechterrollen von „Frau*“ und “Mann*“, sondern macht insbesondere das Zusammenwirken von unterschiedlichen Diskriminierungsformen, wie etwa Sexismus und Rassismus, deutlich.

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