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Bewegungsfreiheit ist ein Recht ALLER Menschen

Das Integrationsgesetz und die darin enthaltene Wohnsitzregelung schränkt die Bewegungsfreiheit von geflüchteten und migrierten Frauen* stark ein.

Das seit dem 04. Juli 2019 entfristete Integrationsgesetz soll die Integration von Menschen mit Flucht – und Migrationsgeschichte fördern. Die darin enthaltene Wohnsitzregelung sieht jedoch vor, dass Geflüchtete, die soziale Transferleistungen erhalten, mindestens drei Jahre lang in dem Bezirk bleiben müssen, in dem ihnen Asyl gewährt wurde. Der Wohnsitz kann nur geändert werden, wenn eine Arbeitsmöglichkeit gefunden wird. Diese Regelung schränkt die Teilhaberechte der Menschen ein!

Deutsche Welle berichtet

 

Meldungen

Gemeinsam MUTig

MigrantinnenMärz 2023

Von dem Mut, weiterzumachen – Ein Film von DaMigra e.V.

Am 13.03.2023 präsentieren wir im Kontext unserer deutschlandweiten Kampagne „MigrantinnenMärz“ einen dokumentarischen Kurzfilm. Zwei Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte teilen ihre persönlichen Geschichten, indem sie … 

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Termine

Gemeinsam MUTig

Stralsund, 22. April 2024

Bürokauffrau - Einführung in den Beruf und seine Herausforderungen

Liebe Frauen, Liebe Ehrenamtlerinnen, Liebe Interessierte, im Rahmen des GemeinsamMUTig-Projekts lädt DaMigra e.V: herzlich zur Infoveranstaltung "Bürokauffrau - ...

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MyTurn

Erfurt, 23. April 2024

Sprachcafé in Erfurt

Liebe Frauen, im Rahmen des MyTurn-Projekts lädt DaMigra e.V. am Standort Erfurt ganz herzlich zum regelmäßigen Sprachcafé, jeden ...

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