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Bewegungsfreiheit ist ein Recht ALLER Menschen

Das Integrationsgesetz und die darin enthaltene Wohnsitzregelung schränkt die Bewegungsfreiheit von geflüchteten und migrierten Frauen* stark ein.

Das seit dem 04. Juli 2019 entfristete Integrationsgesetz soll die Integration von Menschen mit Flucht – und Migrationsgeschichte fördern. Die darin enthaltene Wohnsitzregelung sieht jedoch vor, dass Geflüchtete, die soziale Transferleistungen erhalten, mindestens drei Jahre lang in dem Bezirk bleiben müssen, in dem ihnen Asyl gewährt wurde. Der Wohnsitz kann nur geändert werden, wenn eine Arbeitsmöglichkeit gefunden wird. Diese Regelung schränkt die Teilhaberechte der Menschen ein!

Deutsche Welle berichtet

 

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