Die sogenannte „Istanbul-Konvention“ (IK) – ist seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland gültig.
Die IK definiert Gewalt gegen Frauen* als Menschenrechtsverletzung und eine besondere Form von Diskriminierung. Sie ist eine geeignete Grundlage, um Frauen*rechte als Menschenrechte in Deutschland umfassend und vorbehaltlos für ALLE umzusetzen.
Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Politik, Medien und Zivilgesellschaft diskutieren wir die Ziele und Maßnahmen der Istanbul-Konvention auf unserer Jahreskonferenz am 06. September 2019 in Erfurt.
Die Konferenz stellt dabei die Perspektiven, Anliegen und Bedarfe von Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte in den Mittelpunkt.
Heute ist Internationaler Sinti*zze und Rom*nja Tag, und wir fragen uns: Wie relevant ist Antiziganismus in Deutschland? Rassistische Vorurteile gegen Sinti*zze und Rom*nja …
Zum 65. Mal hat die UN-Frauenrechtskommission vom 15. bis 26. März getagt. Schwerpunktthema war die vollständige und wirksame Beteiligung von Frauen am öffentlichen …
Pressemitteilung der CEDAW-Allianz Deutschland Berlin, 26.3.2021 Die CEDAW-Allianz Deutschland verurteilt den Austritt der Türkei aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung …
Termine: 16.04./ 23.04./30.04./07.05./14.05./21.05./11.06./18.06.2021 DaMigra e.V. lädt im Rahmen des MUT-Macherinnen* Projekts und herzlich zur ...
DaMigra e.V. lädt im Rahmen des MUT-Macherinnen* Projekts zur Veranstaltung „Feministisches Schreiben - Einführung ...
Wir laden Frauen* mit Migrations-/Fluchterfahrungen zur Qualifizierung „Rund um das Thema Ehrenamt“ herzlich ein! ...