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Der häufigste Diskriminierungsgrund 2021 war Rassismus

Die neue Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman legt ihren ersten Jahresbericht vor, der zu einem großen Teil Anfragen im Zusammenhang mit Corona spiegelt. Rassismus bleibt jedoch wie auch im Vorjahr 2020 das häufigste Diskriminierungsmerkmal und die Beratungsanfragen bleiben hoch. Ataman möchte die Antidiskriminierungsstelle stärken, das Allgemeine Gleichhandlungsgesetz (AGG) reformieren und durch verschiedene Maßnahmen Betroffene besser informieren und schützen.

Im Jahr 2021 gab es 5.617 Anfragen an die Beratung der Antidiskriminierungsstelle, die sich auf mindestens ein im AGG geschütztes Diskriminierungsmerkmal bezogen. Das AGG verbietet Diskriminierung, also Benachteiligung, im Zusammenhang mit sechs Merkmalen: ethnische Herkunft und Rassismus, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung/chronische Krankheiten, Alter und sexuelle Identität. Dabei schützt das AGG Betroffene in zwei Bereichen: dem Arbeitsleben, sowie bei Einkäufen und Dienstleistungen[1].

Im Berichtszeitraum 2020 stiegen die Beratungsanfragen um 78% zum Vorjahr von 2019 aufgrund der Coronakrise. Fast ein Drittel der Anfragen stand damals im Zusammenhang mit dem Virus, 2021 trifft das noch auf knapp ein Fünftel der Anfragen zu.

Als häufigstes Diskriminierungsmerkmal wurde für 2021 jedoch ein rassistischer Hintergrund genannt (37 Prozent). An zweiter Stelle folgt das Merkmal Behinderung und chronische Krankheiten mit 32 Prozent und 20 Prozent der Anfragen bezogen sich auf Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte zeigt sich über die Anzahl der geschilderten Fälle besorgt und merkt gleichzeitig an, dass das AGG noch keinem internationalen Standard entspricht, der „wirkungsvoll“ vor Diskriminierung schützt, sodass eine Reform bald und ganzheitlich angegangen werden muss, so Ataman[2].

So haben sich beispielsweise bei mehr als einem Drittel der Fälle (37 Prozent) die Diskriminierungen in Lebensbereichen ereignet, die kaum oder gar nicht vom AGG geschützt sind. Erlebte Diskriminierung durch Ämter und Behörden, die Justiz oder die Polizei fallen genau wie der Bildungsbereich nicht in den Wirkungsraum des AGG und bleiben somit große rechtliche Schutzlücken.

Ferda Ataman kündigte an schwerpunkttechnisch eine Reform des AGG durch Rechtsgutachten und das Einbringen von Betroffenenperspektiven begleiten zu wollen, während das AGG im Allgemeinen bekannter gemacht werden soll, sodass Menschen wissen, dass und wie sie sich gegen Diskriminierung wehren können. Zudem soll in Zusammenarbeit mit Ländern und Zivilgesellschaft ein größeres Beratungsangebot diesbezüglich aufgebaut werden[3].

Mit 2.080 Anfragen gab es 2021 fast genauso viele Beratungsanfragen zu rassistischer Diskriminierung, wie 2020. Die meisten der Erfahrungen fanden vornehmlich im Arbeitsleben (28 Prozent) und beim im Bereich private Güter und Dienstleistungen gemeldet (33 Prozent). 2020 wurden Diskriminierungserfahrungen im Arbeitsleben mit 23 Prozent und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen mit 40 Prozent gemeldet, 2019 lag es noch bei 36 Prozent im Arbeitsleben 26 Prozent im Bereich Güter und Dienstleistungen[4].

Die Diskriminierung im Arbeitsleben bezog sich hierbei viel auf das Tragen von Masken und Impfschutz, die jenseits von chronischen Erkrankungen und Behinderungen aber kein Merkmal des AGG ansprechen. Trans* und inter* Personen berichten zudem von verbalen und sexuellen Belästigungen, denen sie oft im Zusammenhang mit dem Personenstandsrecht ausgesetzt sind – so zum Beispiel, wenn Arbeitgeberinnen oder Kolleginnen den gewählten Geschlechtseintrag nicht akzeptieren. Genauere Aufschlüsselungen zu rassistischer Diskriminierung am Arbeitsplatz legt der Bericht leider nicht vor. Es wird allerdings mit der Infokampagne #betriebsklimaschutz auf Beispiele „guter Praxis gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ eingegangen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen auf Rechte und Pflichten hinsichtlich des Schutz vor sexueller Belästigung informiert. Zudem werden auch in Form eines Leitfaden Beispiele gegeben, wie ein geschützes Arbeitsumfeld aussehen kann.

Wir schließen uns den Forderungen der Antidiskriminierungsbeauftragten an und unterstützen ein Verbandsklagerecht. Zudem plädieren auch wir für eine umfassende Erweiterung und Reform des AGG, damit alle Bereiche in denen Diskriminierung erlebt wird von Betroffenen angeprangert werden können und Betroffene Zugang zu wirksamen Unterstützungsstrukturen haben und mit den Kosten für Beratung und rechtliche Wege nicht allein gelassen werden.


[1] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/agg-schuetzt/agg-schuetzt_node.html

[2] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/20220816_Jahresbericht_2021.html

[3] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/20220816_Jahresbericht_2021.html

[4] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2021/20210511_jahresbericht.html

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