Die Flucht vor Gewalt endet nicht in Deutschland:
Es ist Zeit für eine vorbehaltslose und vollständige Umsetzung der
Istanbul-Konvention
Pressemeldung
Zum nunmehr 21. Mal wird heute, am 20. Juni 2022, den Geflüchteten weltweit gedacht. Mehr als 80 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht, allein in Europa suchten im Jahr 2021 mehr als 500.000[1] Menschen Schutz vor Krieg, Armut und Not. Der Krieg in der Ukraine bestimmt derzeit die Debatten über die Aufnahme der geflüchteten Menschen in Deutschland. Mehrheitlich fliehen derzeit Frauen und Kinder aus der Ukraine. Sie berichten von grausamen Erlebnissen im Land und auf der Flucht.
Diese und weitere Erfahrungen teilen auch die vielen geflüchteten Frauen, die aus Kriegs- und Krisenregionen wie Afghanistan, Äthiopien oder dem Sudan geflohen sind. Diese Frauen suchen Schutz vor Gewalt in Deutschland. Aber kann die Bundesregierung ihnen diesen Schutz auch tatsächlich bieten?
Seit Februar 2018 gilt die Istanbul-Konvention als Meilenstein für den Schutz gewaltbetroffener Frauen in Deutschland. Auch Deutschland ist damit verpflichtet, die Istanbul-Konvention umzusetzen und damit ALLE Frauen zu schützen. Die vollständige und vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention ist Teil des Koalitionsvertrages. Aber auch ein Beschluss zur Umsetzung allein garantiert noch keinen Schutz. Auf Worte müssen nun Taten folgen.
„Das deutsche Asylverfahren und die Aufenthaltsgesetzgebung sind teilweise nicht mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention vereinbar. Es braucht eine Reformierung dieser Gesetze, aber vor allem den tatsächlichen Willen der Politik ihre Koalitionsversprechen auch tatsächlich umzusetzen“, so Dr. Delal Atmaca, Geschäftsführerin von DaMigra e.V.
• Die Vorbehalte gemäß der IK Art. 59 Abs. 2 und Abs. 3 müssen dringend aktiv aufgehoben
werden, damit ALLE Frauen, auch geflüchtete Frauen unabhängig vom Aufenthaltstitel
geschützt sind.
• Geschlechtsspezifische Gewalt muss als Fluchtgrund anerkannt und endlich auch in die
Praxis angewendet werden: Dafür braucht es flächendeckende Fortbildungen für
sämtliches Personal, das an Schnittstellen wie in der Gesundheitsversorgung, der
Beratung arbeitet oder mit Asylentscheidungen, der Unterbringung und Versorgung
geflüchteter Menschen betraut ist.
• Die Wohnsitzauflage und Residenzpflicht müssen aufgehoben werden.
• Die sogenannte Ehebestandsregelung § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG muss ohne
festgelegte Dauer einer Ehe gelten, denn Gewalt kennt keinen Verzug.
• Das Verbot der Zurückweisung nach Art. 61 der IK muss gewahrt werden, das heißt: Die
Bundesregierung muss für den Schutz aller Frauen und Mädchen ein konsequentes Verbot der Abschiebung von Frauen in Kriegs- und Krisengebiete und Länder aussprechen.
Am 06. Juli 2022 lädt DaMigra zu einem Parlamentarischem Frühstück im Bundestag ein. Gemeinsam mit dem Bündnis-Istanbul-Konvention wollen wir mit Politiker*innen über die aktuelle Lage von gewaltbetroffenen geflüchteten Frauen und Mädchen in Deutschland ins Gespräch kommen. Das Frühstück wird mit der Schirmfrau Filiz Polat MdB ausgerichtet.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
DaMigra e.V. ist die Interessenvertretung von Migrantinnenselbstorganisationen und ihren Belangen und setzt sich für Chancengerechtigkeit, gleichberechtigte Teilhabe und für die Gleichstellung von Frauen mit Migrationsgeschichte und Fluchterfahrung in Deutschland ein. DaMigra verfolgt den Ansatz des Antirassistischen Feminismus.
[1] Vgl. Umfrage von Statista (2021): Asylbewerber*innen in den Ländern der EU unter https://de.statista.com/statistik/daten/studie/459422/umfrage/asylbewerber-in-den-laendern-der-eu/
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