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Geflüchtet, aber nicht machtlos!

Zum internationalen Weltflüchtlingstags am 20. Juni 2018 fordert DaMigra e.V. die gleichberechtigte Teilhabe und die Einhaltung der Menschen- und Grundrechte für geflüchtete Frauen* in Deutschland. Hierzu finden regionale Veranstaltungen in mehreren Bundesländern statt.

„Die Voraussetzung für eine moderne, solidarische und offene Einwanderungsgesellschaft ist die Einhaltung der Menschenrechte für alle, immer und ausnahmslos“, sagt Dr. Delal Atmaca, Geschäftsführerin von DaMigra e.V.

Seit 2001 setzt der jährliche Weltflüchtlingstag des UNHCR am 20. Juni ein Zeichen für bessere Lebensbedingungen geflüchteter* Menschen. In Anbetracht aktueller Entwicklungen möchten wir, DaMigra e. V., zum Weltflüchtlingstag 2018 unsere Forderungen bekräftigen.

Familie für alle!

Von der Aussetzung und kürzlich beschlossenen Begrenzung des Familiennachzugs für Menschen mit subsidiärem Schutzstatus sind Frauen* und Kinder in besonderem Maße betroffen: Sie müssen in Krisen- und Konfliktgebieten zurückbleiben, in denen sie tagtäglich Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sind. Der in den Grundrechten zugesicherte besondere Schutz der Familie (Art. 6 GG) muss jedoch für alle gelten.

Dezentrale Unterbringung anstelle von Ankerzentren!

In Gemeinschaftsunterkünften werden geflüchtete Frauen* stigmatisiert und sind nicht ausreichend vor sexuellen Übergriffen geschützt. Wir befürchten, dass die geplanten Ankerzentren die Situation geflüchteter Frauen* verschärfen. Zudem ist zu erwarten, dass in den Ankerzentren nur unzureichende Beratungsstrukturen für Geflüchtete vorhanden sind, sodass ein unabhängiger Rechtsbeistand nicht möglich ist. Deshalb fordern wir die Unterbringung geflüchteter Frauen* und ihrer Kinder in Wohnungen und Wohngemeinschaften.

Gleichberechtigte Teilhabe von Anfang an!

Eine wesentliche Voraussetzung für die gleichberechtigte kulturelle, soziale und politische Teilhabe von geflüchteten Frauen* ist ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt. Gerade hier sind sie jedoch häufig von Mehrfachdiskriminierung betroffen und werden in bestimmte Ausbildungsverhältnisse und Berufsfelder gedrängt. Dies widerspricht Art. 12 des deutschen Grundgesetzes. Wir fordern die gleichberechtigte Teilhabe geflüchteter Frauen* in allen Lebensbereichen.

Konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention!

Bei der Ratifizierung der am 1. Februar 2018 in Kraft getretenen Europaratskonvention gegen Gewalt an Frauen* (Istanbul-Konvention) hat die Bundesregierung zwei Vorbehalte eingelegt. Diese betreffen aufenthaltsrechtliche Regelungen und schränken die Rechte von gewaltbetroffenen Migrantinnen* oder geflüchteten Frauen* ein. Wir fordern die Bundesregierung auf, die eingelegten Vorbehalte zurückzunehmen, sodass Gewaltschutz für alle Frauen* immer und überall gilt.

Pressemitteilung zum Weltflüchtlingstag_2018

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