Gesundheitsversorgung: (K)ein Menschenrecht?!
Heute am sogenannten „Weltflüchtlingstag“ appellieren wir an die Regierung, gerade in Zeiten der Corona-Pandemie das Recht auf Gesundheitsversorgung für Geflüchtete zu garantieren. In diesem Jahr feiern gleich mehrere internationale Menschenrechtsabkommen Jubiläen: CEDAW, die Genfer Flüchtlingskonvention und die Istanbul-Konvention. Aber welche Errungenschaften brachten sie insbesondere geflüchteten Frauen im Bereich der Gesundheitsversorgung?
In diesem Moment, in dem der Schutz der Menschen und gegenseitige Rücksichtnahme im Mittelpunkt stehen, dürfen wir Geflüchtete als besonders Schutzbedürftige unter uns nicht hinter Mauern zurücklassen. Diese Zugangsbarrieren treffen Frauen mit Fluchtgeschichte dabei besonders stark. Einschränkende Aufenthalts- und Asylgesetze hindern geflüchtete Frauen (und andere) an dem Zugang zum Gesundheitssystem und damit an einer umfänglichen Gesundheitsversorgung.
Das Krankenschein-System stellt hierbei nach wie vor eine große Barriere dar. Dies bedeutet konkret, dass Verwaltungsmitarbeiter*innen eines zuständigen Sozialamts einen Krankenschein ausstellen, mit dem die Asylsuchenden eine*n Ärzt*in aufsuchen dürfen. Entscheidungen über eine notwendige Behandlung werden somit durch die subjektive Einschätzung einer einzelnen Person in der Verwaltung getroffen. Die Angestellten haben außerdem keine medizinische Ausbildung und entscheiden je nach Wohlwollen und daher willkürlich.
„Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht: Es darf nicht vom Geschlecht oder vom Aufenthaltsstatus abhängig sein!“, so Dr. Delal Atmaca, Geschäftsführerin von DaMigra e.V.
Vor allem die reproduktiven und sexuellen Rechte von Menschen mit Fluchtgeschichte werden durch eine mangelnde Gesundheitsversorgung nicht vollständig gewährt. Es fehlen notwendige Betreuungs- und Schutzmaßnamen, wie eine ganzheitliche Versorgung von Schwangeren und Stillenden unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Dabei ist klar: Hier handelt es sich um einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf ganzheitliche Gesundheitsversorgung. Der Staat und seine Institutionen haben Sorge zu tragen, dass dieses Menschenrecht zum Wohle aller umgesetzt wird. Wir als Gesellschaft müssen uns solidarisch zeigen und bei derartigen Menschenrechtsverletzungen unsere Stimme erheben. DaMigra fordert am internationalen Tag der Geflüchteten daher die Beseitigung sämtlicher Zugangsbarrieren für Geflüchtete zur Gesundheitsversorgung für alle – unabhängig vom Aufenthaltsrecht!
Über die Konventionen
CEDAW gilt als völkerrechtlich wichtigstes Menschenrechtsinstrument für Mädchen und Frauen. Es verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität in allen Lebensbereichen. Es fordert die Vertragsstaaten auf, die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter zu erwirken.1 DaMigra bildet gemeinsam mit weiteren Verbänden und Institutionen die CEDAW-Allianz Deutschland. In diesem politischen, zivilen und offenen Netzwerk begleiten wir die Umsetzung von CEDAW innerhalb Deutschlands.
Die GFK wiederum ist das wichtigste internationale Dokument für den Schutz der Geflüchteten. Die Konvention legt klar fest, wer ein*e Geflüchtete*r ist, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte sie oder er von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte.2
Artikel 12 der CEDAW fordert die Beseitigung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Gesundheitswesen. Dies setzt eine geschlechtersensible und inklusive Gesundheitsforschung, -information und -versorgung voraus. DaMigra als Mitglied der CEDAW Allianz stellt allerdings fest, dass weder die Bundes- noch die Landesregierungen ein konsistentes geschlechtersensibles und gleichstellungsorientiertes System zur Bekämpfung des Sex- und Genderbias in der Gesundheitsversorgung erarbeitet haben.
Artikel 23 der GFK widmet sich der öffentlichen Fürsorge, Artikel 24 u. a. der sozialen Sicherheit. Sie beanspruchen „auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge und sonstigen Hilfeleistungen die gleiche Behandlung wie ihren eigenen Staatsangehörigen“ auch in Bezug auf Mutterschaft.
1 BMFSFJ – CEDAW
2 Die Genfer Flüchtlingskonvention – UNHCR Deutschland
Pressemeldung hier downloaden.
DaMigra e.V. ist die Interessenvertretung von Migrantinnen*selbstorganisationen und ihren Belangen und setzt sich für Chancengerechtigkeit, gleichberechtigte Teilhabe und für die Gleichstellung von Frauen* mit Migrationsgeschichte und Fluchterfahrung in Deutschland ein. DaMigra verfolgt den Ansatz des Antirassistischen Feminismus.
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