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Gewalt gegen Frauen* steigt. Der Schutz stagniert.

Der Dachverband der Migrantinnen*organisationen zum 3. Jahrestag des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention

Berlin, 29.01.2021. Zum dritten Jahrestag des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention in Deutschland, am 01.02.2020, fordert der Dachverband der Migrantinnenorganisationen deren vollständige, vorbehaltlose Umsetzung. Sieben Jahre hatte sich die Bundesregierung seit der Erarbeitung im Jahr 2011 Zeit gelassen, um die Voraussetzungen für eine Ratifikation der Konvention zu schaffen.

In fast zehn Jahren ist es dem Bund und den Ländern nicht gelungen, einem Großteil der Verpflichtungen zu Prävention und Schutz vor Gewalt nachzukommen. Diese Schieflage zeigt sich insbesondere jetzt in Zeiten der Pandemie: Während Existenzängste, Frust und Aggression durch die häusliche Isolation und enge Wohnverhältnisse geschlechtsspezifische Gewalt weiter anfachen, werden gesellschaftliche Ungleichheiten immer sichtbarer.

Das chronisch unterfinanzierte Unterstützungs- und Schutzsystem macht eine flächendeckende, diskriminierungsfreie Aufnahme und Unterstützung von Gewaltbetroffenen unmöglich. Die Residenzpflicht oder Wohnsitzauflagen gefährden die Sicherheit und das Leben der betroffenen geflüchteten Frauen*, da sie häufig wochen- oder monatelang auf eine Entscheidung warten. Sie bleiben eingesperrt mit ihren Peinigern.

„Was wir im Kampf gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt brauchen, ist eine Stärkung der Selbstbestimmungsrechte und Unabhängigkeit der Frauen*. Das fordert auch die Istanbul-Konvention.“ so Dr. Delal Atmaca, Geschäftsführerin* von DaMigra e.V.  „Fatalerweise wird vielen Migrantinnen* ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben durch rassistisch-sexistische Diskriminierung und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen erschwert. Manche können aufgrund eheabhängiger Aufenthaltstitel ihren gewalttätigen Ehemann nicht verlassen, ohne ihre Aufenthaltserlaubnis zu riskieren. Andere erleben gerade jetzt drastische Rückschritte in ihrer finanziellen Unabhängigkeit.“

Diese Missstände werden seit Jahren von zivilgesellschaftlichen Organisationen klar benannt. DaMigra e.V. veröffentlichte am 25.11.2020 einen Schattenbericht zur Umsetzung der Konvention mit dem Fokus auf Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte.   Zur vollständigen Umsetzung der IK fordert DaMigra e.V. ein umfassendes Maßnahmenpaket in den Bereichen Prävention, Gewaltschutz, Strafverfolgung und Datenerhebung, das das Leben von Migrantinnen* in Deutschland mitdenkt.

Mehr Informationen zur Istanbul-Konvention und dem DaMigra-Schattenbericht finden sie hier und auf der Folgeseite.

Pressekontakt: Alexandra Vogel
Mobil: 0178 962 9274
Mail: presse@damigra.de

DaMigra e. V. (Dachverband der Migrantinnen*organisationen) ist die Interessenvertretung von Migrantinnen*selbstorganisationen und ihren Belangen. Mit bundesweit über 70 Mitgliedsorganisationen aus unterschiedlichen Herkunftsländern steht der Verband als Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft und Medien zur Verfügung, bietet Handlungsempfehlungen und kritische Begleitung von migrationspolitischen Prozessen. DaMigra e. V. setzt sich für Chancengerechtigkeit, Gleichberechtigung und für die Gleichstellung von Frauen* mit Migrationsgeschichte in Deutschland ein.

Pressemitteilung hier downloaden.


Zur Istanbul-Konvention

„Die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ ist ein Völkerrechtsvertrag auf europäischer Ebene. Sie wurde in Istanbul (daher der Name) von 46 Mitgliedsstaaten des Europarates im Jahr 2011 erarbeitet und im Jahr 2014 von Deutschland unterschrieben. Sie ist für alle Staaten, die sie unterzeichnet und ratifiziert haben, geltendes Recht. Ziel der Konvention ist zum einen, jeder Frau* und jedem Mädchen* ein gewaltfreies Leben zu ermöglichen und zum anderen, die Gleichstellung der Geschlechter sicherzustellen. Die Konvention enthält neben umfassenden Verpflichtungen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt zum Schutz der Betroffenen und Bestrafung der Täter* auch weitreichende Präventionsmaßnahmen.

Link zu Gewaltschutz bei DaMigra e.V. und Informationen zur Istanbul-Konvention.


Zum Schattenbericht

Ein Jahr lang erstellte DaMigra e.V., der Dachverband der Migrantinnen*organisationen, gemeinsam mit Expertinnen* aus migrations- und gleichstellungspolitischem Kontexten einen Schattenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Istanbul-Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der Konvention verpflichtet, einen Bericht über ihre Fortschritte und Maßnahmen hinsichtlich der in der Konvention genannten Ziele abzugeben. In der Regel erstellen Nichtregierungsorganisationen sogenannte Schattenberichte, die bei der Beurteilung Deutschlands durch das sogenannte GREVIO-Komitee herangezogen werden.

Der Schattenbericht von DaMigra zeigt auf, wo Frauen* mit Migrations- oder Fluchtgeschichte beim Zugang zu Gewaltschutz, Prävention und Strafverfolgung benachteiligt werden.

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