
Keine Macht der Cybergewalt! – DaMigra-Konferenz zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen* 2019
Konferenz zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen* 2019
„#MyDigitalWomenRights und die Istanbul-Konvention“
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen* lud der Dachverband der Migranntinnen*organisationen – DaMigra e. V. am 25. November 2019 zur Konferenz mit dem Titel „#MyDigitalWomenRights und die Istanbul-Konvention“ zum Thema Cybergewalt nach Berlin ein.
Jede zehnte Frau* hat sexuelle Belästigung oder Stalking durch neue Technologien erlebt. Im 21. Jahrhundert sind soziale Medien unabdingbare Kommunikationsmittel, die einem das Leben vereinfachen, aber auch unfassbar erschweren können. Darunter fallen unter anderem soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram und WhatsApp. Es sind Instrumente, um mit der Familie und Freunden in Verbindung zu bleiben und auch um neue Kontakte zu Communities zu knüpfen. Allerdings können diese Kommunikationsmittel auch dazu dienen, Personen – insbesondere Frauen* – zum Zielobjekt von sexistischer Gewalt zu machen. Die Offenheit und Zugänglichkeit im digitalen Raum konfrontiert migrierte und geflüchtete Frauen* im Internet nicht nur mit sexistischer Cybergewalt, sondern zusätzlich auch mit rassistischer Gewalt und Diskriminierung.
Welche straf- und zivilrechtlichen Handlungsmöglichkeiten bestehen für Betroffene von Cybergewalt? Welche Bedeutung hat hierbei die Istanbul-Konvention? Welche Formen der digitalen Gewalt richten sich gegen migrierte und geflüchtete Frauen* und welchen Barrieren sind sie konfrontiert, wenn sie Hilfe suchen?
Mit Politikerinnen*, Juristinnen*, Aktivistinnen* und Akteurinnen* sowie circa 100 Teilnehmenden sind wir auf der Konferenz über Cybergewalt in Gespräch gekommen, haben interessanten Inputs von Expertinnen* gefolgt und in großer Runde gemeinsam diskutiert.
Dr. Anne-Katrin Wolf (Rechtsanwältin für Strafrecht und Mitglied der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes) erläuterte im ersten Vortrag, wie die Istanbul-Konvention auch vor Cybergewalt schützen kann. Die Konvention, die die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* zum Ziel hat, bezeichnet nicht nur tatsächliche Gewalthandlungen, sondern auch Androhungen solcher Handlungen, Nötigungen und willkürliche Freiheitsberaubungen sowie Diskriminierung als Menschenrechtsverletzungen. Doch der Schutz der Istanbul-Konvention gilt in Deutschland nicht für alle Frauen*. Die Bundesregierung ratifizierte die Istanbul-Konvention nur unter Vorbehalt des Artikels 59 Absatz 2 und 3, welcher explizit Frauen* mit Flucht- und Migrationserfahrung betrifft. Auch die Gesetzeslage ist bei Cybergewalt nicht immer eindeutig und erschwert die Handhabe der Hilfsstellen.
Im zweiten Vortrag ging Jasna Strick (Feministin, Autorin und Aktivistin) näher auf die verschiedenen Formen der digitalen Gewalt an Frauen* ein. Oftmals sind diese so unbewusst, dass sie einfach verharmlost werden. Dabei umfasst Cybergewalt eine Vielzahl an Angriffsformen, die auf Herabsetzung, Rufschädigung, soziale Isolation und Nötigung oder Erpressung eines bestimmten Verhaltens der Betroffenen abzielen. Umso wichtiger sind die entstandenen Begriffe, die digitale Gewalt konkretisieren und sichtbar werden lassen, wie z.B. Cyberharrassement, Cyberstalking, Cybermobbing und Hassrede.
Doch wie kann ein antisexistisches und antirassistisches Internet für alle Frauen* geschaffen werden?
Gemeinsam mit Kristy Augustin (CDU-Politikerin, MdL Brandenburg), Duygu Bräuer, (Vorstandsvorsitzende von DaMigra e.V.), Dr. phil. Pierrette Herzberger-Fofana (Bündnis 90/die Grünen, MdEP), Dr. Lisa Mazzi (Vorsitzende von ReteDonne e.V.), Anne Wizorek (Expertin und freie Beraterin für digitale Strategien) und den Teilnehmenden haben wir über diese Frage diskutiert.
Vulnerable und marginalisierte Gruppen werden bisher zu wenig aus verschiedenen Blickwinkeln wahrgenommen und geschützt. Es gilt stereotypische Vorstellungen geflüchteten Frauen* und Migrantinnen* aufzubrechen und die Stigmatisierung zu stoppen. Migrantinnen* und geflüchtete Frauen* sind keine homogene Gruppe, sondern divers mit verschiedenen Lebensrealitäten und besonderen Situationen und Bedürfnissen. Die gesellschaftliche Zerrissenheit, der alltägliche Rassismus und Sexismus und die strukturellen Ungleichheiten, die Frauen* nur allzu oft erfahren müssen, zeigen sich im realen Leben genauso wie in der digitalen Welt. Online- und Offline-Gewalt sind miteinander verwoben und nicht zu trennen. Die Verbindung zwischen reeler und virtueller Gewalt ist stark, darf nicht ignoriert oder unterschätzt werden und muss im Zusammenhang gesehen werden.
Besonders wichtig ist es, Frauen* im Netz zu empowern, solidarisch zu sein und damit deutlich zu machen, dass wir uns nicht entmutigen lassen.
DaMigra fordert:
- Die Istanbul-Konvention ist ein europaweites Abkommen, um Gewalt gegen Frauen* zu bekämpfen. Wir brauchen eine konsequente und vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention, die Formen von Cybergewalt miteinbezieht und bekämpft. Das erfordert auch insbesondere die Schaffung neuer antisexistischer und antirassistischer Gesetze.
- Betroffene von Cybergewalt ernst nehmen und mehrsprachige, niedrigschwellige Unterstützungsangebote schaffen und geltende Gesetze konsequenter anwenden.
- Digitale Unternehmen und Medien müssen für Cybergewalt, insbesondere für rassistische und sexistische Hetze, sensibilisiert werden und bei Verstößen zur Verantwortung gezogen werden!
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