
Schutz vor Gewalt für alle Frauen*, unabhängig vom Aufenthaltsstatus
Am 01.02. tritt die Europaratskonvention gegen Gewalt an Frauen* (Istanbul Konvention) für Deutschland in Kraft. Wir begrüßen dies als wichtigen Schritt um Frauen* vor Gewalt zu schützen und weitere Gewalt gegen Frauen* zu verhindern.
Die 81 Artikel des Übereinkommens enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und zum Schutz der Betroffenen.
Ziel der Konvention sollte es sein, dass diese umfassenden Verpflichtungen für alle Frauen* gelten, unabhängig von Alter, Herkunft, Wohnort oder Aufenthaltsstatus, auch für neuzugewanderte Migrantinnen*. Dies ist in Deutschland jedoch nicht der Fall. Die Bundesregierung hat bei der Ratifizierung der Konvention zwei Vorbehalte eingelegt; diese betreffen aufenthaltsrechtliche Regelungen und schränken die Rechte von gewaltbetroffenen Migrantinnen* oder geflüchteten Frauen* ein.
Als ein Land, in dem die Fallzahlen von Gewalt gegen Frauen* nach wie vor sehr hoch sind, sollte Deutschland die von der Konvention vorgesehenen Standards nicht durch Vorbehalte unterminieren. „Dies setzt falsche Signale und umgeht mehr noch den Rechtsschutz für geflüchtete Frauen*, der Frauen* ohne Migrations- und Fluchtgeschichte selbstverständlich zusteht. Das reformierte Sexualstrafrecht nach dem Prinzip „Nein heißt Nein“ ist in der Bundesrepublik dadurch nicht für alle Frauen* immer, überall und ausnahmslos durchsetzbar“ so Dr. Delal Atmaca für DaMigra.
Die Istanbulkonvention ist das erste völkerrechtlich bindende Instrument zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* im europäischen Raum und wurde daher von vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen als Meilenstein begrüßt. „Wir fordern daher dringend, die aufenthaltsrechtliche Situation von gewaltbetroffenen Migrantinnen* zu stärken um ihnen die durch die Konvention vorgeschriebenen Rechte auf Schutz vor Gewalt zuzusichern. Konkret ist es notwendig die dreijährige Ehebestandszeit bis zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels aufzuheben.“ so Dorothee Thiering vom Vorstand des KOK.
Wir fordern die Bundesregierung daher dringend auf, die eingelegten Vorbehalte zurückzunehmen
Meldungen
Bestehende Hilfsangebote noch nicht divers genug
Dr. Delal Atmaca, Geschäftsführerin von DaMigra e. V., im Gespräch mit dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ Der mögliche Zugang zu Hilfsangeboten ist für mehrfachdiskriminierte Frauen begrenzter. Ob …
DaMigras Stimme im »nd« zum Kopftuchverbot im Neutralitätsgesetz
Acht Jahre sind vergangen, seit das Bundesverfassungsgericht entschied, dass ein sogenanntes Kopftuchverbot mit der Verfassung unvereinbar ist. Bald acht Monate sind vergangen, seitdem das Land …
Dachverband
Herzlichen Glückwunsch zur Gründung des „Neuen Afghanischen Juristinnenbundes“
Eine Meldung in freudiger Sache: wir freuen uns sehr über die jüngste Gründung des Neuen Afghanischen Juristinnenbundes auf dem Bundeskongress 2023 des Deutschen Juristinnenbundes e.V. …
Termine
Gemeinsam MUTig
Düsseldorf, 03. Oktober 2023
Austausch unter Ehrenamtler*innen und Interessierten
Liebe Ehrenamtler*innen, liebe Interessierte, im Zwei-Wochen-Takt öffnen wir unsere Türen ab dem 21. März am Düsseldorfer Standort und ...
Gemeinsam MUTig
Berlin, 04. Oktober 2023
Meine Geschichte, meine Zukunft - Kreativ-Workshop-Reihe über eure Erfahrungen in Deutschland
Liebe Frauen, im Rahmen des DaMigra-Projekts „Gemeinsam MUTig“ laden wir Euch sehr herzlich zu unserer kostenlosen Kreativ-Workshop-Reihe in ...