
Seid mutig. Geht wählen.
In Deutschland dürfen nur Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit wählen sowie EU-Staatsbürgerinnen*.
Letztere aber nur auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen* ohne deutsche oder europäische Staatsbügerschaft hingegen dürfen überhaupt nicht in Deutschland wählen. In Zahlen bedeutet dies, dass 7,8 Mio Menschen, die in Deutschland seit Jahrzehnten leben, nicht von ihrem demokratischen Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen dürfen. Das Wahlrecht gehört schließlich zu den grundlegenden Menschenrechten.
Was heißt das für Migrantinnen*?
Wir haben dazu bundesweite Aktionen ins Leben gerufen, um die Rechte, Teilhabe und Wahlmotivationen von Migrantinnen* zu diskutieren.
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