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Völkermord an Jesid*innen: über die starke Signalwirkung der Verurteilung eines IS Kämpfers in Deutschland

– und den langen Weg zur Anerkennung geschlechtsspezifischer Gewalt

Zwischenruf

Die Würde des Menschen ist unantastbar – überall und bedingungslos. Heute am Internationalen Tag der Menschenrechte möchten wir dem Völkermord der Jesid*innen gedenken. Vergangene Woche wurde ein IS Kämpfer von deutschen Gerichten des Völkermordes an Jesid*innen schuldig gesprochen. Deutschland wendete damit das sogenannte Weltrechtsprinzip des Völkerstrafrechts an. Es erfolgte ein Strafprozess, obwohl weder Täter noch Betroffene deutsche Staatsbürger*innen sind und auch die Tat selbst nicht in Deutschland stattfand, sondern im Nordirak – dem Hauptsiedlungsgebiet der Jesid*innen. Das zeigt, das Rechtssystem kann viel mehr, als uns oftmals vermittelt wird. Und es gibt insbesondere im Kampf gegen Gewalt an Mädchen und Frauen noch viel zu tun.

Zum ersten Mal erkannte ein Gericht an, dass der Islamische Staat Völkermord an den Jesi*dinnen begangen hat. Ein Mann wurde verurteilt, weil er eine Jesidin und ihre Tochter als Leibeigene gefangen hielt und wiederholt misshandelte. Das junge Mädchen starb, nachdem es in der Sonne angekettet am Haus verdurstete. Diese Verurteilung und der Prozess tragen zur Anerkennung des unendlichen Leids der Jesid*innen bei. Sie geben Hoffnung, dass weitere Prozesse gegen die Täter des IS aufgenommen werden. Gleichzeitig erkannte das Gericht nicht, dass es sich hier um eine Vielzahl geschlechtsspezifischer Gewaltformen handelte. Diese hatten Nebenklage und Bundesanwaltschaft beantragt. Genau hier gilt es aber im weiteren Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen anzusetzen. Die Jesidinnen litten und leiden nämlich auch unter einer frauenspezifischen Verfolgung. Nach Angabe von Amnesty International werden derzeit mehr als 2.800 jesidische Frauen und Kinder vom IS gefangen gehalten oder gelten als vermisst.[1]

„Dass der Völkermord in dem Jesiden-Prozess anerkannt wurde, ist ein riesiger Fortschritt. Die Verurteilung hätte aber eine umso größere Wirkung gehabt, wenn sie zusätzlich die geschlechtsspezifische Gewalt anerkannt hätte, denn es handelt sich um eine spezifische Form der Gewalt innerhalb des Völkermordes“, so Dr. Delal Atmaca, Geschäftsführerin von DaMigra.

Geschlechtsspezifische Gewalt ist Strategie und Kriegswaffe zugleich

Das Leid der Jesidinnen erinnert uns auch an die vielen muslimischen Frauen, die im sogenannten Bosnienkrieg Anfang der 1990er von Soldaten vergewaltigt wurden. Der Europarat schätzt die Zahl auf über 20.000 Betroffene, andere Schätzungen sprechen von mehr als 50.000 Betroffenen.[2] Ebenso die terroristische Gruppe Boko Haram entführt gezielt Frauen und Mädchen. Amnesty International berichtet, dass die Gruppe in den letzten Jahren Häuser in mehreren Gemeinden in Borno State im Nordosten Nigerias systematisch nach Frauen und Mädchen durchsuchten, um diese zu vergewaltigen oder ihnen sexualisierte Gewalt anzutun. Wir erinnern uns auch an die Entführung der über 200 Schülerinnen durch Boko Haram und daran, dass viele der jungen Mädchen bis heute nicht zurückkamen. Wir können nur erahnen, was diesen ihnen widerfahren ist.[3] Ähnliche Grausamkeiten sind auch den sogenannten „Trostfrauen“ in Korea zugestoßen: Während des Asien-Pazifik-Krieges (1937-1945) verschleppte das japanische Militär mehr als 200.000 Mädchen und junge Frauen. Sie wurden systematisch und perfide aus ehemaligen Kolonien Japans wie Korea und Taiwan sowie aus elf besetzten Ländern „zwangsrekrutiert“ und zur Zwangsprostitution für japanische Soldaten gezwungen.[4]

Obwohl Vergewaltigungen als Kriegswaffe schon lange bekannt sind, werden Frauen und Mädchen in Kriegs- und Konfliktgeschehen nicht ausreichend davor geschützt und nur selten werden die Täter zur Rechenschaft gezogen. Umso wichtiger ist es daher, jeden einzelnen Fall vor Gericht zu bringen. Kriegsreporterin Christina Lamb benennt den Grund hierfür in einem Interview mit Deutschlandfunkkultur:

„Die Geschichte der Kriege wurde immer von Männern geschrieben. Die Richter, die sich mit den Kriegsrechtsfällen beschäftigt haben, waren Männer. Die Staatsanwälte, die dagegen vorgegangen sind, waren Männer. Und viele von ihnen nehmen diese Fälle eben einfach nicht ernst.“[5]

Und genau das muss sich ändern: Es ist höchste Zeit, dass die Amtsinhaber*innen in Politik, Verwaltung und Justiz alles in ihrer Macht Stehende tun, um Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen und die Täter geschlechtsspezifischer Gewalt verurteilen. Das betrifft sowohl im Ausland begangene als auch in Deutschland verübte Taten.

Patriarchale Denkmuster und Stereotype finden sich auch in den juristischen Ämtern in Deutschland wieder. Es bedarf einer umfassenden Schulung aller Beteiligten zu geschlechtsspezifischer Gewalt. Denn nur wer sie erkennt, kann sie auch verurteilen.

Zu der Bekämpfung der Gewalt an Frauen und Mädchen gehört auch: bestehende Völkerrechtskonventionen wie CEDAW und die Istanbul-Konvention vorbehaltlos umzusetzen und anzuwenden. Beide Konventionen bieten eine Fülle an durchdachten Artikeln, die als juristische Grundlage dienen können, um Gewalt an Frauen und Mädchen umfassend bekämpfen zu können. Die Istanbul-Konvention kann nämlich dann genutzt werden, wenn eine Klage in den Gerichten des Landes erfolglos war. Und auch für eine Verfassungsbeschwerde kann die Konvention nutzbar sein.

Der Jesidenprozess als Richtungsweiser im Schutz für die Menschen- und Frauenrechte?

Es ist vor allem die Pflicht und Aufgabe eines jeden Unterzeichnerstaates, sich inhaltlich mit den Konventionen auseinanderzusetzen. Der Staat ist als gute Vertragspartei angehalten, sich Empfehlungen der Konventionen zur Bekämpfung und Verurteilung geschlechtsspezifischer Gewalt anzuschauen und zu berücksichtigen. Die Richter*innen haben mit dem Jesidenprozess vergangene Woche bewiesen, welche Möglichkeiten genutzt werden können, um Unrecht gegen die Menschrechte zu ahnden. Es ist begrüßenswert, wenn diese Energie nicht verblasst und auch die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen genauso hart wie jedes andere Verbrechen gegen die Menschheit bekämpft und damit Betroffenen geglaubt wird. Die richtigen Instrumente dafür gibt es bereits.

DaMigra e.V. ist die Interessenvertretung von Migrantinnen*selbstorganisationen und ihren Belangen und setzt sich für Chancengerechtigkeit, gleichberechtigte Teilhabe und für die Gleichstellung von Frauen mit Migrationsgeschichte und Fluchterfahrung in Deutschland ein. DaMigra verfolgt den Ansatz des Antirassistischen Feminismus.

[1] Vgl. Deutschland | Weltweit erstes Urteil wegen Völkermordes an Jesid_innen | 30.11.2021 (amnesty.de)

[2]Vgl. Jugoslawienkonflikt – Die Kinder des Krieges wollen nicht mehr schweigen (deutschlandfunkkultur.de)

Ratko Mladic vor Urteil: Keine Strafe hoch genug – DER SPIEGEL

[3] Vgl. Nigeria | Boko Haram Kriegsverbrechen Vergewaltigung Frauen und Mädchen | 24.03.2021 (amnesty.de)

[4] Vgl. „Trostfrauen“ – Korea Verband

[5] Vgl. Vergewaltigung als Kriegswaffe – „Ich verstehe nicht, warum niemand etwas dagegen tut“ (deutschlandfunkkultur.de)

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