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Wählen oder nicht wählen? Das ist hier die Frage.

In den Bundestagswahlen 2017 geht es nicht nur um die soziale, politische und kulturelle Zukunft der (deutschen) Mehrheit, sondern für uns vor allem darum, die Rechte der Frau*, die Rechte der Migrantinnen* und Menschen, die vor Krieg und Armut fliehen mussten, zu schützen und verteidigen.

Wählen zu dürfen ist ein Privileg. Deshalb rufen im Zusammenschluss mit sieben Migrant*innenverbänden dazu auf, wählen zu gehen. Unser Wahlaufruf wird begleitet von der Kampagne Wählen oder nicht wählen? mit Künsterlin Idil Nuna Baydar.

Geht wählen, wenn Ihr es satt habt, dass über Euch statt mit Euch gesprochen wird.
Geht wählen, wenn Ihr Eure Zukunft selbst bestimmen wollt – egal ob als Frau*, als Migrantin* oder als Mensch mit verschiedenen Identitäten.
Geht wählen, wenn ihr zeigen wollt, dass das „WIR“ in diesem Land großgeschrieben wird.
Geht wählen, denn der Rechtsruck kann nur mit Euren Stimmen verhindert werden.

Für eine Demokratie der Vielen

Wer darf wählen?
In Deutschland dürfen nur Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit wählen sowie EU-Staatsbürgerinnen*. Letztere aber nur auf kommunaler Ebene. Bürgerinnen* ohne deutsche oder europäische Staatsbügerschaft hingegen dürfen überhaupt nicht in Deutschland wählen.  In Zahlen bedeutet dies, dass 7,8 Mio Menschen, die in Deutschland seit Jahrzehnten leben, nicht von ihrem demo- kratischen Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen dürfen.

Was wird gewählt?
Am 24. September werden die Abgeordneten des deutschen Bundestags für die nächsten vier Jahre gewählt. Anschließend stimmen die gewählten Mitglieder des Parlaments für die Bundeskanzlerin* oder den Bundeskanzler.

Wie wird gewählt?
Die Erststimme – links auf dem Wahlzettel – entscheidet darüber, welcher/welche Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis in den Bundestag entsendet werden. Es gewinnen jeweils die Personen mit den meisten Stimmen. Mit der Zweitstimme – rechts auf dem Wahlzettel – stimmen wir für eine Partei, sie entscheidet über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag. Die Parteien haben vorher über Listen festgelegt, wen sie über die Zweitstimme ins Parlament schicken.

Überhangmandate. 
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei durch Direktmandate mehr Abgeordnete in den Bundestag bekommt, als ihr über die Zweitstimme zustehen würden.

Fünfprozenthürde.
In den Bundestag schaffen es nur die Parteien, die bei der Zweitstimme mindestens fünf Prozent bekommen haben. Die Fünfprozenthürde verhindert, dass zu viele kleine(re) Parteien im Parlament vertretend sind.

Nach der Wahl.
Steht der Stimmenanteil der jeweiligen Parteien fest, führen die Parteien – unter der Leitung der stärksten politischen Kraft – Koalitionsgespräche, um eine regierungstragende Parlamentsmehrheit zusammenzubringen. Haben die Parteien sich geeinigt, beschließen sie das Regierungsprogramm. Die Kanzlerkandidatin* oder der Kanzlerkandidat benötigt in der ersten Wahlphase die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Schafft sie/er dies nicht und bekommt auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit, gibt es eine dritte Runde. Hier reicht dann die einfache Mehrheit.

Was wollen die Partein?
Auf folgenden Seiten lassen sich die eigenen Positionen mit denen der Parteien vergleichen:
Wahl-O-Mat
DeinWahl.de
WahlSwiper
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