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Freiburg i.Br., 06. Mai 2017, 10:30 - 13:30

Workshop über Grund- und Menschenrechte der Frau*

Die Grund- und Menschenrechte der Frau*,
Die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann* und Frau* in Deutschland

Referentin: Mandana Knust Rassekh Afshar, Juristin
Datum: Samstag, 6. Mai 2017
Uhrzeit: 10.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Ort: Frauenzentrum
Faulerstraße 20
79098 Freiburg im Breisgau

Menschenrechte sind subjektive Rechte, die jedem Menschen aufgrund seines Menschseins zustehen. Sie sind universelle, unteilbare und unveräußerlich Rechte und gelten für Frauen*, Männer* und Kinder gleichermaßen. Dieser Grundsatz der Gleichberechtigung ist den einzelnen Menschenrechten übergeordnet. Nichtsdestotrotz werden insbesondere Frauen* in vielen Teilen der Welt durch Gesetzte, Gesetzesanwendungen, vorherrschende Überzeugungen und Traditionen an der gleichberechtigten Ausübung ihrer politischen, bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gehindert. Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse und ethnischer Herkunft, der Sprache, der Religion, der politischer und weltanschaulicher Überzeugung, der nationaler oder sozialer Herkunft sowie des Eigentums sind sowohl nach internationalem

Recht als auch nach deutschem Recht verboten. In Deutschland ist die Gleichheit von Mann* und Frau* im Grundgesetz verankert. Der Staat verpflichtet sich zudem, die tatsächliche Durchsetzung der

Gleichberechtigung von Frauen* und Männern* zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Das bedeutet nicht, dass die volle Gleichberechtigung von Mann* und Frau* in Deutschland bereits erreicht sei. Insbesondere Migrantinnen* und geflüchtete Frauen* erleben nicht nur Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechtes, sondern gleichzeitig eine Diskriminierung aufgrund ihrer Herkunft, Rasse, Religion, und Sprache und sind somit besonders benachteiligt. Die eigenen Rechte zu kennen, ist ein erster notwendiger Schritt zur Selbstermächtigung der Frau*.

Bei dem Workshop werden folgende Themen diskutiert:

Was sind Grund- und Menschenrechte?
Wo sind diese festgeschrieben?
Welche Kategorien von Rechten gibt es?
Gibt es spezifische Ansätze für Frauen*rechte?
Warum brauchen wir frauenspezifische Ansätze des Menschenrechtsschutzes?
Welche Maßnahmen muss der Staat zur Verwirklichung der Gleichstellung von Mann* und Frau* ergreifen?
Welche Möglichkeiten gibt es, um gegen Rechtsverletzungen vorzugehen?
Welche Beispiele von Menschen- und Frauen*rechtsverletzungen gibt es in Deutschland?
Was wird/wurde dagegen gemacht?

Auch weitere Fragen aus dem Kreis der Teilnehmer*innen sind sehr willkommen. Angestrebt wird nicht ein trockener juristischer Vortrag, sondern ein lebendiges Gespräch.

Beim MUT-Projekt handelt es sich um ein frauenspezifisches Projekt, wobei die Kategorie „Frau“ als soziales Konstrukt betrachtet wird. Das bedeutet, dass im Projekt alle Geschlechteridentitäten gemeint sind, die der patriarchalischen Unterdrückung ausgesetzt sind.

Anmeldungen werden erbeten:
Lama Sijare. Projektkoordinatorin.
sijare@damigra.de

 

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